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Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) 2 Jahre

Die 2-jährige berufliche Grundbildung FaGe führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Die Fachfrau/der Fachmann Gesundheit begleitet und unterstützt Menschen aller Altersstufen in ambulanten und stationären Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie/er erbringt die Leistungen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen selbständig oder im Auftrag einer diplomierten Pflegefachperson.

Tätigkeitsbereich Fachfrau/Fachmann Gesundheit

Voraussetzungen ab August 2017
 

Alter: vollendetes 21. Altersjahr
Zulassung

Variante 1:

  • zweijährige Praxis in einer vom Gesundheitsamt anerkannten Institution
  • Anstellung von mindestens 80% im Berufsfeld Pflege und Betreuung

Variante 2:

  • drei- oder vierjähriger Berufsabschluss mit EFZ
  • sechs monatiges Praktikum in einer vom Gesundheitsamt ankerkannten Institution, im Berufsfeld Pflege und Betreuung
  • Beschäftigungsgrad mindestens 80%
Voraussetzungen
Computerkenntnisse
  • Grundkenntnisse in der Informatik Anwendung
  • wenn nötig, wird empfohlen, einen entsprechenden Kurs zu besuchen
Allgemeinbildung
  • vorgängig abgeschlossenoder parallel zum Berufsfachschulunterricht absolvieren
  • Wenn der ABU Unterricht im Rahmen einer EFZ-Ausbildung, bzw. mit Ausweis einer Fachmittelschule oder Matura, kann eine Dispensation vom Unterricht beantragt werden. (Beiblatt zum Lehrvertrag)